Rechtsprechung
BGH, 30.04.1959 - III ZR 223/57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,5609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 223/57
Wenn diese Rechtsverhältnisse auch an die früheren Beamtenverhältnisse anknüpfen und ihre Ausgestaltung im einzelnen sich in verschiedener Weise nach der Art des früheren Beamtenverhältnisses und dem früheren beamtenrechtlichen Status des Betroffenen richtet, so sind sie doch neuer Art und finden ihre rechtliche Grundlage allein im Gesetz zu Art. 131 GG (so auch BVerwGE 5, 86). - BGH, 31.01.1952 - III ZR 1/51
Erstattung eines Fehlbetrags
Auszug aus BGH, 30.04.1959 - III ZR 223/57
Zwar ist es richtig, daß ein Anspruch auf Zahlung von Gehalt nicht allein aus der Besoldungsordnung hergeleitet werden kann, und daß auch die Aufnahme eines Postens in den Haushaltsplan einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für sich allein keine ausreichende Grundlage für einen bestimmten Zahlungsanspruch eines Beamten abgibt, daß es dazu vielmehr eines Verwaltungsaktes bedarf (vgl. BGHZ 4, 380, 386/7).
- BGH, 07.03.1964 - III ZR 85/62
Rechtsmittel
Schließlich heißt es in dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1959 - III ZR 223/57 - unter Hinweis auf BVerwGE 5, 86: Die durch das Gesetz zu Art. 131 geschaffenen Rechtsverhältnisse stellen nicht eine Modefizierung der alten Beamtenverhältnisse der betroffenen Beamten, sondern völlig neue Rechtsverhältnisse dar.